Hochwasserrisikomanagement für den Küstenraum - HoRisK
Förderung
Projektträger
Förderkennzeichen
BMBF Fördernummer: 03KIS078-03KIS080
KFKI Fördernummer: KFKI 104
Laufzeit
1. November 2009 bis 30. April 2013
Projektkoordination
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Aachen University)
Mies-van-der-Rohe-Strasse 1
52056 Aachen
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf
Ansprechpartner
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf
Tel.: +49 241 80 25262; Fax: +49 241 80 22348
E-Mail: schuettrumpf@iww.rwth-aachen.de
Dipl.-Ing. Daniel Bachmann
Tel.: +49 241 80 25272; Fax: +49 241 80 22348
E-Mail: bachmann@iww.rwth-aachen.de
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian Grimm
Tel.: +49 241 80 25266; Fax: +49 241 80 22348
E-Mail: grimm@iww.rwth-aachen.de
Projektleitende Institutionen
HoRisK-A: Versagen von Küstenschutzanlagen und Schäden
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Aachen University)
Mies-van-der-Rohe-Strasse 1
52056 Aachen
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf
HoRisK-B: Belastungen von Küstenschutzanlagen und Konsequenzen des Versagens im Bereich der Ostseeküste
Institut für Umweltingenieurwesen Fachgebiet Küstenwasserbau
Universität Rostock
Justus-von-Liebig-Weg 6, LAG II
18225 Rostock
Dr.-Ing. Peter Fröhle
Tel.: +49 381 498-3685
Fax: +49 381 498-3682
HoRisK-C: Konsequenzen des Versagens im Bereich der Nordseeküste und Schadensminimierung
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Norden-Norderney
Jahnstraße 1
26506 Norden
BD Dipl.-Ing. Frank Thorenz
Tel.: +49 4931 947-152
Fax: +49 4931 947-125
Projektpartner
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
RBD Dipl.-Ing. Dirk van Riesen
Tel.: +49 4841 667-0
Fax: +49 4841 667-115
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Dr. Birger Gurwell
Tel.: +49 381 122-2000
Fax: +49 381 122-2009
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Straße 6
26121 Oldenburg
Dipl.-Ing.Agrar Dipl.-Ökol. Johanna Even
Tel.: +49 441 801-424
Fax: +49 441 801-440
Inhalte und Ziele des Projekts
Von der Europäischen Union wurde am 23. Oktober 2008 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (Directive 2007/60/EC) verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gefahren, die Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, zu verringern und das Management im Umgang mit den Hochwassergefahren zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis 2011 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Identifikation von überschwemmungsgefährdeten Flusseinzugsgebieten und Küstenbereichen) vorzunehmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis 2013 zu erstellen und Hochwasserrisikomanagementpläne bis 2015 aufzustellen.
Die Umsetzung der Richtlinie ist insbesondere auch für die sturmflutgefährdeten Küstengebiete an der deutschen Nord- und Ostseeküste von großer Bedeutung: Insgesamt werden ca. 12.000 km² niedrig liegende Küstengebiete mit 2,4 Mio. Einwohnern durch Küstenschutzanlagen vor Sturmfluten geschützt. Für die Umsetzung der Richtlinie können für den Bereich des Hochwasserschutzes (im Binnenland) entwickelte Methoden nur bedingt angewandt werden.
Dieses ist bedingt wesentlich durch:
- die spezifischen Bedrohungen der Küste durch Sturmfluten, welche sich in ihrer Charakteristik deutlich von Binnenhochwässern unterscheiden (im wesentlichen relativ schneller Wasserspiegelanstieg bei zeitgleich auftretendem starken Seegang und im allgemeinen sehr schlechten Wetterbedingungen),
- erhebliche flächige Ausdehnung der Küstengebiete,
- die vorhandenen Küstenschutzsysteme und
- die Auswirkungen des Versagens der Anlagen sowohl im Hinblick auf die räumliche und zeitliche Entwicklung von Überflutungen als auch die zu erwartenden Schäden.
Eine Übertragbarkeit von für den Binnenbereich entwickelten Methoden zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten und Hochwasserrisikomanagementplänen und Schutzstrategien auf den Küstenbereich ist aufgrund der speziellen Randbedingungen (z.B. Belastungen durch kurzfristige Wasserstandsänderungen und Seegang, unterschiedliche Schutzsysteme, kürzere Vorwarnzeiten, Unwirksamkeit von Retentionsräumen, Salzwassereinfluss) nur in Teilen gegeben. Eine Entwicklung von küstenspezifischen Ansätzen ist deshalb erforderlich.
Ziel der im Vorhaben geplanten Untersuchungen ist die Ableitung von Küstenschutz bezogenen Ansätzen und Methoden für anwendungsorientierte Schadens- und Risikoanalysen als Grundlage für die Erarbeitung von Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten und Hochwasserrisikomanagementplänen. Grundlage für die Untersuchungen sollen soweit möglich verfügbare Datenbasen für den Küstenbereich bilden. Die entwickelten Ansätze und Methoden sollen am Beispiel ausgewählter typischer Küstenabschnitte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden. Diese Methodik für eine Schadens- bzw. Risikoanalyse kann als eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie für die Küstenbereiche an der deutschen Nord- und Ostseeküste dienen.
Zentrale Bedeutung im Rahmen des beantragten Projektes besitzt die Fokussierung auf Anwendungsorientierung und Umsetzbarkeit. Bestehende Ansätze für Schadens- bzw. Risikoanalysen treffen zudem nur bedingt Aussagen zur Genauigkeit der Ergebnisse, weisen methodische Defizite z.B. durch keine oder unzureichende Berücksichtigung von Versagensmechanismen von Schutzanlagen auf oder sind aufgrund des erforderlichen Datenbedarfs in mikroskaligen Bereich nicht praxisnah umsetzbar.
Auch vor dem Hintergrund möglicher bzw. erwarteter Änderungen der Belastungsgrößen von Küstenschutzmaßen wie Bemessungswasserständen und Seegang infolge Klimaänderungen sind Kenntnisse zu potentiellen Veränderungen von Schäden und Risiko von großer Bedeutung. Dieser Aspekt wird auf Grund der derzeit vorhandenen großen Unsicherheiten zu potentiellen Auswirkungen des Klimawandels auf für den Küstenschutz relevante Belastungsgrößen im Rahmen einer Sensitivitätsstudie berücksichtigt, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.


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